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Transparenz: Veröffentlichung der erhaltenen Zuwendungen

Sonntag, 1. November 2020

Bibliotheken dürfen offen bleiben!

Laut Verordnung des Landeshauptmannes Nr. 50 / 2020 vom 31.10.2020 Punkt 4 dürfen Bibliotheken bis auf weiteres geöffnet bleiben.

Wir sind für euch da!


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